Der Inhalt der Leistungshandlung richtet sich im Einzelfall nach der Art der im konkreten Schuldverhältnis vereinbarten Schuld (Holschuld, Bringschuld, Schickschuld).
de.wikipedia.org Die weiteren Voraussetzungen, die an „das zur Leistung seinerseits Erforderliche“ zu stellen sind, knüpfen unmittelbar an die geschuldete Leistungshandlung an.
de.wikipedia.org Als Leistungsort bezeichnet man im deutschen Zivilrecht den Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen hat, die er kraft schuldrechtlicher Verpflichtung erbringen muss.
de.wikipedia.org Die Schickschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht, wonach der Leistungsort beim Schuldner liegt, denn seine Leistungshandlung liegt im Absenden und der Erfolgsort beim Gläubiger.
de.wikipedia.org Er ist zu unterscheiden vom Leistungsort (auch Erfüllungsort genannt), an dem die Leistungshandlung vorzunehmen ist, und vom deliktischen Erfolgsort.
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