Gerade diese Erfindung wird später belegen, dass er geistig bei klarem Verstand ist, da bereits Versuche laufen, ihn vor Gerichts für unzurechnungsfähig zu erklären.
Von der Vernunft unterschieden wird gewöhnlich der Verstand als Erkenntnisvermögen oder als das Zusammenwirken vieler verschiedener kognitiver Fähigkeiten.
Einen Sachverhalt als „irrational“ zu bezeichnen kann heißen, dass er möglicherweise besteht, dem Verstand aber nicht zugänglich ist, d. h. rational nicht erklärbar ist.
Seine charakterliche Größe, seine Schärfe des Verstandes und diese absolute Redlichkeit und Zurücksetzung seiner Person findet man so rasch nicht wieder.