Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Münzhoheit“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

die Mụ̈nz·ho·heit <-, -en> Pl selten

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Die Herzöge bestätigen die Gerichtshoheit, die Selbstverwaltungsrechte der Saline und die Münzhoheit.
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Ein Münzherr ist der Besitzer der Münzhoheit innerhalb eines bestimmten Territoriums und war früher eine mit dem Münzregal ausgestattete Person oder Stadt, die Münzen prägen ließ.
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Mit der Mediation von 1803 ging die Münzhoheit an die Kantone zurück.
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Viele der mehr als 600 indischen Fürstenstaaten hatten die Münzhoheit in ihrem Staatsgebiet.
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Erst durch eine nachträgliche Anordnung wurden diese Prägungen zur kursgültigen Münze erklärt, da zu diesem Zeitpunkt die Münzhoheit schon auf das Bundesfinanzministerium übergangen war.
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Hierzu dürften Markthoheit, Münzhoheit, Steuerhoheit, eine eigene Gerichtsbarkeit und die freie Wahl der Bürgermeister und Schöffen sowie das Recht auf Befestigung gehört haben.
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