Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Investitur“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

die In·ves·ti·tu̱r <-, -en> geh

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Investitur (von ‚bekleiden‘) bezeichnet die Praxis der Einweisung in ein Amt oder das Eigentumsrecht an Grundbesitz.
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Noch größere Unabhängigkeit erreichte die Kirche bei der Investitur der Bischöfe.
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Des Weiteren gewährte er jeder Kirche die Wahlfreiheit der Investitur.
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Das sakrale Element der Königsherrschaft diente auch zur Rechtfertigung der sogenannten Investitur (d. h. der durch den König vollzogenen Einsetzung von Bischöfen in ihr Amt).
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Die rechte Gewere bezog sich auf die gerichtliche Auflassung und wurde nach erfolgter Investitur durch einen Jahr und Tag fortgesetzten Besitz erworben.
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Der Akt der Einsetzung in ein konkretes Pfarramt wird Investitur, Installation oder Einführung genannt.
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In diesem Raum werden Promotionen der Universität gefeiert, Einweihungen oder Investitur von Ehrendoktoren.
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Mit 337 Stimmen gegen 173 Stimmen wurde ihm daraufhin die Investitur erteilt.
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Das über die Investitur von dem Mannengericht (Lehnsgericht, Lehnshof, Lehnskurie), später der Lehnkanzlei aufzunehmende Protokoll heißt Lehnsprotokoll.
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Die zur Besitzräumung verurteilte Partei erteilte dem Sieger im Rechtsstreit auf das Gerichtsurteil hin sofortige Auflassung und Investitur.
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