Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Geschäftsgeheimnis“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

das Ge·schạ̈fts·ge·heim·nis <-ses, -se>

→ Betriebsgeheimnis

Siehe auch: Betriebsgeheimnis

das Be·tri̱e̱bs·ge·heim·nis

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Sie mussten keine vorhergehenden Verkäufe offenlegen, da sie das als Geschäftsgeheimnis angaben.
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Denn die Weitergabe der Daten könnte einzelne Unternehmen in ihrem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis berühren.
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Heute besteht der Schutz technischer Vorlagen nur noch insoweit, als es sich dabei zugleich um ein Geschäftsgeheimnis handelt.
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Tatbestände sind etwa die unbefugte Weitergabe oder Verwertung von innerbetrieblichen Angelegenheiten oder Geschäftsgeheimnissen zwischen Geschäftspartnern einschließlich der sog.
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Ein derart schutzwürdiges Interesse kann z. B. die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sein, wenn der Arbeitnehmer zum Wettbewerber wechselt.
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Im Folgenden wird nur von Betriebsgeheimnissen gesprochen, auch wenn Geschäftsgeheimnisse im Sinne der zitierten Unterscheidung ebenso gemeint sind.
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3), sowie eine deutliche Einschränkung der Ausnahmetatbestände, z. B. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§§ 4 bis 7).
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Dazu gehören Patente, Urheberrechte, eigene Software, Geschäftsgeheimnisse und allgemeines Organisationswissen etc.
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Bisher lehnten sie dies unter dem Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ab.
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Selbst Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind dem Betriebsrat mitzuteilen.
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