Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „öffentlich“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

Groß- oder Kleinschreibung → R 3.20

Zusammen- oder Getrenntschreibung → R 4.9

nichtöffentlich/nicht öffentlich

Schreibung mit Bindestrich → R 4.21

halb ọ̈f·fent·lich, hạlb·öf·fent·lich ADJ

nịcht·öf·fent·lich, nịcht öf·fent·lich ADJ

öf·fent·lich-rẹcht·lich ADJ JUR

Beispielsätze für öffentlich

jd rezitiert etwas geh öffentlich vortragen
ein Zustand, der öffentlich1 2 3 4 ist
jd prangert etwas an geh öffentlich tadeln
öffentlich zeigen (auf einer Messe, im Museum etc.)

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Für öffentlich-rechtliches Handeln ihrer Organe haften sie dagegen nach den Regeln der Amtshaftung.
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Das zweite Gleis wurde in den 1930er Jahren kurzzeitig als nicht öffentliches Ladegleis von einer nahegelegenen Ziegelei genutzt.
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Diese deterministische Ableitung aus öffentlich bekannten Faktoren erübrigt Vertrauen in komplexe Basiskonstanten und soll so den Ausschluss von Hintertüren gewährleisten.
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Zu dem Gutsbetrieb gehörten ein zwischen zwei Teichen gelegenes Schloss und eine Parkanlage mit einem Sandhügel, die öffentlich zugänglich war.
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Diese bereitet berechtigte Reklamationen im Rahmen eines kurzen Radiobeitrages auf, wobei die Konfliktparteien interviewt werden und das Problem öffentlich dargestellt wird.
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Das Gelände ist stark verkarstet, in der Nähe des Gipfels befindet sich eine tiefe Höhle, die aber nicht öffentlich zugänglich ist.
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Auch andere Träger öffentlich geförderter Naturschutzprojekte wie z. B. Naturparkvereine, Gebietskörperschaften u. ä.
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Die Kammern entwickeln sich nun als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungseinrichtungen zu einem wichtigen Mittler zwischen Staat und Wirtschaft.
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Verfassungsrechtlich ist die Amtspflichtverletzung jeder Rechtsverstoß gegen öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Normen, die den exekutiven Hoheitsträger (Behörden) binden (Abs.
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Trotz erweiterter Befugnisse in der Wirtschaftsführung behielten die üblichen haushalterischen Grundsätze der öffentlichen Verwaltung überwiegend ihre Geltung.
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"öffentlich" in den einsprachigen Deutsch-Wörterbüchern


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