Die Träger dieser Siegelringe vereinen ihre Lebenskraft, sodass jedem von ihnen theoretisch die zwölffache Lebensspanne zusteht, wenn alle Ringe erhalten bleiben.
Mitglieder der Agrargemeinschaft sind Eigentümer jener Liegenschaften, an deren Eigentum Anteilsrechte an agrargemeinschaftlichen Grundstücken gebunden sind (Stammsitzliegenschaften) sowie Personen, denen persönliche (walzende) Anteilsrechte zustehen.