Heftig greift er die von den Landesherren abhängigen willfährigen Geistlichen an, unter denen die Hofgeistlichkeit eine herausgehobene Stellung einnimmt.
Die Frauen, die dem Ehemann oder dem Vater willfährig waren, hielten in der Familie eine niedrigere Stellung und waren nicht mit den Männern gleichberechtigt.