Mit dem Lehenrevers, einer rechtsverbindlichen Aussage, wurde festgelegt, dass der Zehent des Bergwerks dem jeweiligen Inhaber des Landsassengutes zustand.
Durch den Vorbescheid stellt die Behörde rechtsverbindlich fest, dass die Aspekte, zu denen der Bauherr angefragt hatte, der Zulässigkeit der Anlage nicht entgegenstehen.
In dem 34 Hektar großen Gebiet sind nach zwei rechtsverbindlichen Satzungen der Stadt vor allem das bodenfeuchte Grünland und die Brachflächen unter Schutz gestellt.