Die Transparenz aller Verfahrensschritte steht außerdem unter dem Vorbehalt, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln sind und kein beklagter Staat Informationen preisgeben muss, die seine Sicherheitsinteressen betreffen (Art. 7).
Das denkmalgeschützte Hoftor mit zwei Prellsteinen hat einen korbbogigen Torbogen mit „mit stark verwittertem Schlussstein, der keine Information über Alter und Bauherrn mehr preisgibt.
Einerseits will er sich verständlicherweise vor den verschiedensten Bedrohungen schützen und andererseits darf er den Namen seiner Auftraggeberin, der Königin, nicht preisgeben.
Die Täter wenden Gehirnwäsche an, um ihre Opfer so zu programmieren, dass sie niemals die Identität der Täter und Einzelheiten zu den Riten preisgeben.