Dies geschah nicht mutwillig, sondern hatte besonders mit der Schwierigkeit des Erkennens von Anzeichen und der Identifizierung von Funden während der Bauarbeiten zu tun.
Während der Studentenbewegung 1967 kam es erneut zu Beschädigungen an dem Denkmal, diesmal zu einer mutwilligen Zerstörung der Gedenktafel auf dem Denkmalsockel.
Ursprünglich war es Bürgerpflicht, eine Grenzbegehung durchzuführen, d. h. regelmässig zu kontrollieren, ob die Grenzsteine nicht mutwillig durch die Nachbarn verschoben wurden.