Grundsätzlich sind alle körperlichen Gegenstände einem „parallelen“ Schutz vor Nachahmung zugänglich, sofern sie einerseits „ästhetische Formschöpfungen“ sind, andererseits aber auch erfinderische technische Merkmale aufweisen.
Er ist aber nicht im Verletzungskontext relevant, sondern für die Frage der Patentfähigkeit einer Erfindung im Rahmen des Kriteriums erfinderische Tätigkeit.
Sein erfinderischer Geist wurde zur Ausgestaltung von Festlichkeiten benutzt, und namentlich entwarf er die theatralischen Vorstellungen und Pompauszüge des Hofs.