Im Mittelalter um nach 1200 stand hier ein Freihof als gerichtsunabhängiger Hof, der Verfolgten drei Tage lang auf dem Hof Schutz gewähren konnte, ohne dass sie vom Gohgericht behelligt wurden.
Es wurde vereinbart, dass Geistlichkeit und Domkapitel katholisch zu erhalten waren und niemand im Bistum mit einer neuen Religionsauslegung „behelligt“ werden sollte.