Auch sei er der Überzeugung gewesen, dass Muslime, Juden und Andersgläubige durchaus in den Himmel kommen könnten, nachdem sie im Fegefeuer ihre Verfehlungen abgebüßt hätten.
Ab etwa 1600 diente die Burg vor allem als Gefängnis des kirchlichen Gerichts, wo Geistliche und Laien ihre Kerkerstrafen im Turmverlies abbüßen mussten.
Im Gefängnistyp des gerichtlichen Gefangenenhauses werden vornehmlich Untersuchungshäftlinge festgehalten sowie Freiheitsstrafen bis zu 18 Monaten abgebüßt.