Dadurch werden u. a. Waren bei einem Verbringen von einem Mitgliedstaat in den anderen bei der Zollanmeldung nicht mehr mit Zollabgaben (Zöllen) belastet.
Bis in das 20. Jahrhundert war der internationale Handel, bzw. Außenhandel, durch bilaterale Verträge reguliert, vorrangig geprägt durch Merkantilismus mit hohen Zollabgaben und Beschränkungen für den Außenhandel.
Da einige Handelsreisende immer wieder versuchten, mit der Nutzung von Nebenstraßen den geforderten Zollabgaben der Territorialherren zu entgehen, wurde der so genannte Wehrzoll eingeführt.