Es ist außerdem ermächtigt, anzuordnen, dass eine Erfindung bestimmter Produkte im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt oder im Interesse der Sicherheit des Bundes benutzt werden soll.
Ein gewähltes Führungsgremium sollte etabliert werden, und Abteilungen für allgemeine Angelegenheiten, Wirtschaft, Erziehung, Bau und Wohlfahrt wurden eingerichtet.
Die Verfassung verbietet Einschränkungen der Grundrechte, außer „wenn die öffentliche Sicherheit, Sittlichkeit, Gesundheit und Wohlfahrt es zwingend erfordern“.
Die bedeutsamsten Neuerungen dieser Zeit schließen die Ausweitung der allgemeinen Bildung, die Organisation der öffentlichen Wohlfahrt, und neue politische Organisationsformen ein.