In einigen Landesgesetzen werden sie auch ermächtigt, in bestimmten Fällen Hausbesuche und ärztliche Untersuchungen gegen den Willen der Betroffenen durchzuführen.
Betrug setzt voraus, dass die Schädigung vom Opfer selbst verursacht wird und dass das Opfer aus freiem Willen und nur auf Grund der Täuschung handelt.