Die Verstaatlichung sollte durch ein abgestuftes System ersetzt werden, bei dem eine Staatsaufsicht, eine staatliche Verwaltung oder ein Überführung in Gemeineigentum möglich war.
Diese Positionierung zwischen dem Land und den Kommunen geschah bewusst, um eine gewisse Zurücknahme der Staatsaufsicht, zugleich aber auch den beratenden Charakter der überörtlichen Kommunalprüfung zu verdeutlichen.
Sie fordern eine „größtmögliche Unabhängigkeit von Staatsaufsicht- und Reglementierung sowie eine Aufwertung und Stabilisierung ihrer wohlfahrtspolitischen Bedeutung“.
Weiterhin darf der ehrenamtliche Bürgermeister nicht mit Aufgaben der Staatsaufsicht über die Gemeinde oder der überörtlichen Prüfung der Gemeinde unmittelbar beauftragt sein.