Besteht zwar dem Grunde nach ein Anspruch auf Grundsicherung, wird aber tatsächlich der Antrag abgelehnt, hat das Sozialamt stattdessen Hilfe zum Lebensunterhalt zu leisten.
Nach 1945 gab es im ehemaligen Rathaus ein Einwohnermeldeamt, ein Ernährungsamt, ein Gesundheitsamt, eine Mütterberatungsstelle, ein Sozialamt, ein Standesamt und ein Wohnungsamt.