Insbesondere tragen aber oft standardisierte Verfahren, wie der Einsatz von Regel-Saatgut-Mischungen oder europaweit einheitlich gezüchtete Sorten in Baumschulen, zur Florenverfälschung bei.
485/2013 nur noch für gewerbliche Anwendungen und in bestimmten Kulturen für Saatgut-, Boden- und Blattbehandlungen gar nicht mehr bzw. nur nach der Blüte zulässig.
Als er im Folgejahr auf einer Fläche von rund 400 ha dieses nachgebaute Saatgut aussäte, wurde er vom Herstellerkonzern wegen Patentverletzung verklagt.