Es gibt allgemein verfassungsrechtliche Bedenken, da ein Distrikt als Regierungssitz in der Verfassung vorgesehen ist, so dass diese Pläne unter Umständen einen Verfassungszusatz benötigen.
1805 befanden die Deputierten, dass es nun Zeit sei, aufgrund der zentralen Lage der Stadt und des preiswerten Baugrundes mit dem Wandern des Regierungssitzes aufzuhören.