Über sein militärisches Testament, das für ungültig erklärt wurde, gab es längere juristische Auseinandersetzungen, die als Fall eines öffentlichen Rechtsspruch im Jahre 1777 auch Eingang in die juristische Rechtsprechung fanden.
Der Rechtsstreit setzt eine Rechtsstreitigkeit zwischen mindestens zwei Rechtssubjekten und deren Willen voraus, nicht im unentschiedenen Streit zu verharren, sondern ihn durch Rechtsspruch zu beenden, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen.