Das Sendgericht war in erster Linie ein Rüge- und Sittengericht und verfolgte Vergehen, die auch Gegenstand eines geistlichen Prozesses sein konnten: u. a. Ketzerei, Ehebruch, Unkeuschheit, Wucher, Zank und dergleichen.
Außerdem gibt es noch die Anhörung, Belehrung, Rüge, der zeitweilige Ausschluss von freiwilligen Vergünstigungen (Gratifikation), Degradierung und als schwerste Form der Disziplinarmaßnahme die Abmahnung.