Für eine ökonomische Enzyklopädie aus dem Jahr 1806 hieß „Obligo so viel wie Obligation“; sie setzte das Obligo als Verbindlichkeit mit der Schuldverschreibung gleich.
Kommunalobligationen sind meist als Inhaberschuldverschreibung vorgesehen, so dass diese höchste Form der Fungibilität eine formlose Übertragung der Obligationen auf den Erwerber ermöglicht.
Das Dienstleistungsangebot umfasst hauptsächlich den elektronischen Handel von Aktien, Anlagefonds, Optionen/Warrants und Obligationen sowie die Konto- und Depotführung für Privatkunden, Vermögensverwalter und Firmenkunden.
Die Aufgliederung juristischer Sachthemen erfolgte dabei – dem System der Pandekten folgend – in der Unterscheidung der Bücher nach Schuld- (Obligationen), Sachen-, Familien- und Erbrecht.