Entscheidungsträger wie z. B. Makler oder Beamte der Wohnungsbehörden prägen durch ihr – im ökonomischen Sinne oft irrationales – Handeln das sozialräumliche Gefüge einer Stadt erheblich mit.
Derartige Transaktionen werden heute meistens im Voraus zwischen Versicherern, Maklern und Kunden ausgehandelt, während an der Versicherungsbörse die Dokumente unterzeichnet und ausgetauscht werden.
Handelsvertreter und Handelsmakler betreiben beide die Vermittlung von Geschäften, doch wird der Makler nicht ständig beauftragt und besitzt auch keine vertragliche Bindung an einen Auftraggeber.