1882 erhöhte der französische Staat seine Leibrente auf 25.000 Francs (vererbbar auf seine Frau und seine Kinder), was dem Doppelten des Gehalts eines Universitätsprofessors entsprach.
Als Rechtssubjekt kommen Unternehmen (Versicherungsunternehmen mit privaten Rentenversicherungen), Behörden (gesetzliche Rentenversicherungen) oder Privatpersonen (für Geldrenten, Leibrenten, Leibgedinge, Reallasten, Rentenschulden) in Betracht.
Erfolgreich in Tuch- und Salzhandel verstanden es die Pötschner, ihr Kapital in Darlehensgeschäften zu mehren und in Grundbesitz und Leibrenten professionell anzulegen.