Als Lagerkosten werden auch die von einem Lagerhalter aufgrund des Lagervertrages verlangten Entgelte (Lagergeld) und etwaige Auslagen für Fracht und Zoll bezeichnet.
Ebenfalls als Lagergeld wird das Geld bezeichnet, das in den Konzentrationslagern und Ghettos im Nationalsozialismus an die Gefangenen ausgegeben wurde.