Bei verkehrsauffälligen Kraftfahrern, die psychologische Rehabilitations- und Therapiemaßnahmen absolvierten, war bei Frauen die Rückfallquote geringer.
Voraussetzung für eine Kursempfehlung nach § 70 sind bei drogenauffälligen Kraftfahrern die Drogenabstinenz, bei alkoholauffälligen Fahrern eine deutliche und stabile Reduktion der Trinkmengen.
Dies hängt zum Beispiel beim Arbeitgeber-veranlassten Führen eines Kraftfahrzeugs vom Zeitwert des Kraftfahrzeugs und vom Verdienst des Kraftfahrers ab.
Zunächst wurden ab 1974 von den Industrie- und Handelskammern den langjährig tätigen Kraftfahrern ein Berufskraftfahrer-Facharbeiterbrief ausgestellt, wenn sie einen einschlägigen achtmonatigen Kursus erfolgreich abgeschlossen hatten.
Beispiele sind langandauernde Krankheit, häufige Kurzerkrankungen, Entzug des Führerscheins bei Kraftfahrern, Verlust der Arbeitserlaubnis bei Ausländern.
Der Pannendienst ist ein mobiler und meist kommerzieller Dienst, der Kraftfahrern zu Hilfe kommt, wenn das Fahrzeug durch eine Panne fahruntüchtig ist.