Das Kommissionsgeschäft unterteilt sich in drei wesentliche Abschnitte: Den Abschluss des Kommissionsgeschäfts, die Durchführung des Ausführungsgeschäfts und die Abwicklung der Rechtsbeziehung zwischen Kommissionär und Kommittent.
Koenigs trat 1866 in das 1857 von Adelbert Delbrück gegründete Bank- und Kommissionsgeschäft Delbrück, Leo & Co. ein, wurde Prokurist und 1878 persönlich haftender Gesellschafter.
Der allgemeine Sprachgebrauch versteht unter dem Auftrag meist einen durch Bestellung eingeleiteten Kaufvertrag, einen Werkvertrag, ein Kommissionsgeschäft oder die Klienten von Maklern, Architekten oder Kommissionären.
Becker gründete 1851 zusammen mit Ludwig Wilhelm Gerhard Becker in Hamburg ein Engros-Tuch-, Agentur- und Kommissionsgeschäft, das unter dem Namen Aug. & Gerh.