Der Nettoexport muss also auf Kredit erfolgen, so dass einem Nettoexport ein Kapitalexport entspricht, wenn der Ausgleich nicht über eine andere Teilbilanz der Zahlungsbilanz erfolgt.
Zum Kapitalexport rechnet der Erwerb von Vermögenstiteln im Ausland, zum Beispiel in Form des Kaufs von Unternehmen (Direktinvestitionen), von Grundstücken und Häusern, von Wertpapieren und so weiter.
Bei einem Leistungsbilanzüberschuss und daraus resultierend einem Kapitalbilanzdefizit, also bei Kapitalexport, besteht ein Aufwertungsdruck auf die heimische Währung.
Aus makroökonomischer Perspektive interessiert die Summe der Auslandsinvestitionen (Nettoauslandsinvestition), die definitionsgemäß mit dem Kapitalexport identisch ist.