Für die Passagiere ist dies von Vorteil, da die meisten Sprinter keine Klimaanlage besitzen und ihre Höchstgeschwindigkeit nur 75 mph (121 km/h) beträgt.
Die Oberbaumängel zwangen zu einer Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf fünf Kilometer in der Stunde, doch mit Schrittgeschwindigkeit war der Betrieb nicht zu bewältigen.