Mit dem in Kraft treten des Grundgesetzes wurde die Tarifautonomie geltendes Recht, die Möglichkeit einer Zwangsschlichtung besteht seitdem nicht mehr.
Die spanische Verfassung von 1837, die griechische von 1844 bis 1864 sowie die rumänische von 1866 sind fast identische Kopien des belgischen Grundgesetzes.
Ein Gesetzentwurf zur Ergänzung bzw. Änderung des Grundgesetzes durch die Einführung der unmittelbaren Bürgerbeteiligung durch Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide wurde jedoch nicht verabschiedet.
Dieses entschied aber 1973, dass die Ostverträge dem Wiedervereinigungsgebot der Präambel des Grundgesetzes (in der damaligen Fassung) nicht widersprächen, die Ostverträge also verfassungsgemäß seien.
Obwohl des Grundgesetzes ausdrücklich vereinfachte Fusionsregularien ermöglichen würde, wurde dabei aus politischen Erwägungen das Verfahren nach angewendet.