In der Praxis wird eine Geschlechtsfestlegung auch in vielen Alltagssituationen (Formulare für Geschäftsabschlüsse, Mitgliedschaften usw.) oder aus bürokratischen Gründen gefordert (Personenstand, manifestiert etwa in Ausweisen).
Im Bereich des E-Business kann es sich dabei zum Beispiel um Online-Ausschreibungen von öffentlichen Aufträgen oder die Bereitstellung von Formularen handeln.
Der Erbe des Betriebs muss die Formulare "Anlage Betriebsvermögen", "Anlage Vereinfachtes Ertragswertverfahren" und "Anlage Substanzwertermittlung" ausfüllen.