Es stimmt zwar, dass die Einsichtmöglichkeiten der deutschen Finanzbehörden deswegen sehr begrenzt sind; dennoch sind die Einwohner Büsingens dem deutschen Fiskus gegenüber deklarationspflichtig.
Zur Ausführung gelangte keine der beiden Varianten, da die alte schlesische Landstraße vom für die Unterhaltung zuständigen sächsischen Fiskus nicht als wichtig erachtet wurde.
Angesichts des hohen Bierkonsums im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war Bier für den städtischen Fiskus und die seit etwa 1500 entstehenden Landessteuerbehörden von großem Interesse.
Nach der Säkularisation wurde der städtische Fiskus als Eigentümer fast aller Kirchen für Unterhalt derselben und der zugehörigen Einrichtungen, wie Orgeln und Geläute, verantwortlich.