1838 und 1839 vertrat er vor den württembergischen Landständen die Fassung des Strafgesetzbuches und das Gesetz über die privatrechtlichen Folgen der Verbrechen und Strafen.
Durch die Fassung der Quellen und den dadurch eingetretenen Wasserentzug der Feisnitz wurden allerdings einige Triebwerkbesitzer, die die Wasserkraft dieses Bachlaufs nutzten, geschädigt.