Darunter fielen jede Art von Dienstbüchern und Dienstausweisen, Parteibücher, Wehrpässe oder Diplomatenpässe, aber auch der vorläufige Personalausweis und Führerschein.
Die Verwendung der Dienstausweise ist meist in verwaltungsinternen Vorschriften geregelt, Verwaltungskräfte ohne Außendienst verfügen meist nicht über ein solches zusätzliches Ausweisdokument.
Weiter regelt sie näher das Bewacherregister, Dienstkleidung, Dienstausweise und sonstige Kennungen sowie den Umgang mit Waffen, die Dokumentationspflichten und die gewerberechtlich nötige Haftpflichtversicherung.