Ein Brief gelangt in den Machtbereich des Empfängers, wenn er ihm oder seinem Empfangsboten übergeben, in seinen Briefkasten eingeworfen oder in das vom Empfänger unterhaltene Postfach einsortiert wurde.
Der Erklärende trägt bei fristgebundenen Erklärungen das Transportrisiko, es sei denn, der Empfänger vereitelt bewusst den Zugang (etwa wenn er den Briefkasten unbenutzbar macht).
Er kann sie zwar entschärfen, schafft es aber nicht mehr rechtzeitig, seinen Partner zu warnen – dieser fällt einem Sprengsatz in seinem eignen Briefkasten zum Opfer.