Zu Beginn lässt sich dieser immer wieder noch verjagen, wird aber immer aufdringlicher und verführt ihn schließlich zur Brandlegung während eines Maskenballs.
Der Tatbestand des Zerstörens durch Brandlegung ist weiter gefasst als das Inbrandsetzen, indem er an jede erhebliche Beschädigung anknüpft, die eine Folge der Brandlegung ist.
Er muss daher wenigstens erkennen und billigend in Kauf nehmen, dass durch seine Handlung eine fremde Sache entweder in Brand gerät oder durch Brandlegung zerstört wird.
Schließlich kommt eine Zerstörung durch Brandlegung in Betracht, wenn das Zündmittel explodiert, bevor es vom Täter wie geplant zur Inbrandsetzung genutzt werden kann.