Wurde zuvor vom Amtsgericht ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe bewilligt, werden die Kosten vom Staat (Justizkasse) getragen und der Mandant muss gegebenenfalls eine Eigenbeteiligung 15,00 € inkl.
Nachdem Ende der 1970er Jahre ein Pilotprojekt eines „Versichertenausweises“ in Form einer scheckkartengroßen Kunststoffkarte keinen Erfolg hatte, löste erst 1995 die Krankenversichertenkarte sämtliche Kranken- und Berechtigungsscheine ab.
Neben den eigentlichen Krankenscheinen gab es noch Berechtigungsscheine für die Kinderfrüherkennungsuntersuchungen, welche extra bei der Krankenkasse angefordert werden mussten bzw. später ebenfalls per Heft versandt wurden.