Bahnsteigkarten werden entweder zu einem geringen symbolischen Preis ausgegeben, das heißt, sie kosten deutlich weniger als die jeweils günstigste Fahrkarte, oder sind sogar gratis.
Diese Einrichtung ermöglichte die Postaufgabe auch nach der Schließung des Ortspostamts, wobei dem Absender das Lösen einer Bahnsteigkarte und der Weg zum Bahnsteig erspart wurde.
Die Bahnsteigkarten verschwanden in der Regel zusammen mit den Bahnsteigsperren, womit auch die Bahnsteigschaffner beziehungsweise Sperrenschaffner entfielen.
Die Bahnsteigkarte dient bei einer Kontrolle als Nachweis, dass ihr Besitzer kein Passagier ist und somit auch nicht der Beförderungserschleichung beschuldigt werden kann.
Die Einnahmen aus den Bahnsteigkarten deckten die Kosten für Verkauf und Kontrolle bei weitem nicht mehr und in den Zügen war eine durchgehende Kontrolle möglich.