In Wirklichkeit waren die Arbeitsbedingungen namentlich in den Textilfabriken miserabel, die Maschinen wurden kaum modernisiert, und es kam immer wieder zu schweren Arbeitsunfällen.
Die Abgrenzung einer Gelegenheitsursache nach der im Sozialrecht herrschenden Theorie von der wesentlichen Bedingung kann insbesondere bei der gutachterlichen Bewertung von Arbeitsunfällen bedeutsam sein.
Auch Unfälle während einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit im Rahmen der Arbeitszeit (Essen und Trinken in der Kantine oder Verrichten der Notdurft) sind keine Arbeitsunfälle.