Vom Beamtentum abzugrenzen sind daher die Beschäftigungsverhältnisse als Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte), die sich nach Arbeitsrecht und Tarifverträgen richten.
Entsprechend sollten mehr Arbeitnehmer in die Sozialversicherung einzahlen oder sollten die Einkommen an die steigende Produktivität stärker angeglichen werden.
Daneben liegen generell eine politische Einflussnahme zugunsten der Arbeitnehmer und die Durchsetzung der tarifvertraglichen Zielsetzungen mittels Arbeitskampfmaßnahmen im Verantwortungsbereich der Gewerkschaften.
Allein im Jahr 1968 nahm das Nettoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen um 22 Prozent zu, die Einkommen der Arbeitnehmer stiegen aber nur um 5 Prozent.