Größte Schwäche der Statistiken ist ihre rein quantitative Ausrichtung, die kaum Anhaltspunkte über die Tatschwere (insoweit nur das durch die Verfolgungsstatistik angegebene Strafzumessung) ergibt.
Darüber hinaus gibt es anlassbezogene Ermittlungen, soweit sich beispielsweise aus Inspektionen konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Berufspflichten ergeben.
Durch die Ermittlung deren geologischer Verteilung in den Gesteinsschichten sollten Anhaltspunkte gewonnen werden, um gleich- und ungleichalterige Gebilde zu erkennen.