Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Vorausklage“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

die Vo·r·a̱u̱s·kla·ge <-> JUR

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Selbst die Einrede der Vorausklage gestand man im Jahre 535 dem Bürgen zu.
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Mit der Einrede der Vorausklage kann der Bürge eine Inanspruchnahme durch den Bürgschaftsgläubiger zunächst abwehren.
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Regelfall der Bürgschaft ist auch hier die Einrede der Vorausklage (Art. 495 Abs.
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Die Einrede der Vorausklage war nicht erforderlich.
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Dieses Kriterium wäre bei Bürgschaften mit Einrede der Vorausklage und Ausfallbürgschaften nicht erfüllt.
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Dem Bürgen verbleiben nur sehr wenige Möglichkeiten, eine Inanspruchnahme seitens des Bürgschaftsgläubigers zu verhindern; die Einrede der Vorausklage steht ihm jedenfalls nicht zu.
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Bei ihr verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage, er haftet mithin bedingungslos wie der Hauptschuldner (Abs.
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Dieses Kriterium ist bei Bürgschaften mit Einrede der Vorausklage und Ausfallbürgschaften nicht erfüllt.
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